Hallo Sawyer,
Dies ist zugleich auch eine Antwort auf Deine Frage an die Geschäftsstelle der DASW.
Hier im Forum hast Du zutreffende Antworten bekommen. Auf weitere hast Du bereits im Ameisenforum gedrängt, wo Smaug dir umfassend geantwortet hat:
http://www.ameisenforum.de/einsteigerfr ... ena-3.html
Wir sind hier keine Juristen. Wenn Du es ganz 100% sicher wissen willst, so musst Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden. Der wird natürlich nicht kostenlos für Dich und Deine Absichten arbeiten.
Unsere Aufgabe, die wir freiwillig und ohne Bezahlung übernehmen, ist der SCHUTZ von Ameisen, besonders von Waldameisen, NICHT aber die Unterstützung höchst fragwürdiger Bestrebungen zur Haltung von geschützten Ameisen: Die hat nämlich absolut nichts mit dem Schutz dieser Tiere zu tun, sondern ist das Gegenteil davon!
Du kannst Dich ja noch an das
Bundesamt für Naturschutz wenden; da gibt es Juristen, die Dir sicher aus dem Wust an Natur- und Artenschutzgesetzen und verordnungen das Passende herausklauben können.
Zitat:
Genehmigt die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten und informiert über Naturschutzfragen usw.,
www.bfn.de/
Mit besten Empfehlungen,
Prof. Dr. A. Buschinger