Buschinger hat geschrieben:
...Falls Kosten durch einen Schädlingsbekämpfer entstehen, ist dafür der Vermieter/ Hauseigentümer zuständig...
So pauschal kann das nicht gesagt werden. Kosten der Ungezieferbekämpfung gehören nach § 2 Ziff. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlegbaren Betriebskosten. Ob diese Kosten dann im Einzelfall dem Vermieter oder dem Mieter zur Last fallen, hängt vom Mietvertrag ab. In der Regel wird aber im Mietvertrag festgelegt sein, dass die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen sind und das ist auch rechtlich wirksam.
Eine andere Frage ist, wo die Grenze zwischen Instandhaltung (Sache des Vermieters) und Betriebskosten (meistens Sache des Mieters, s.o.) verläuft. Bauliche oder sonstige Maßnahmen, um künftigem Befall vorzubeugen, sind sicher Sache des Vermieters, die Kosten für die Beseitigung akuten Befalls werden regelmäßig zu den Betriebskosten zu zählen sein.
Ist der akute Befall so, dass die Wohnung nicht mehr oder nur unter erheblichen Einschränkungen genutzt werden kann, dann sieht es wieder anders aus, denn dann kann dadurch die Mietsache mangelhaft sein. Durchzudeklinieren, welche Konsequenzen das unter welchen Voraussetzungen für wen haben kann, würde in diesem Rahmen aber etwas zu weit führen.
Viele Grüße
Reiner